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Urheberrecht

Das Urheberrecht in der Bundesrepublik Deutschland hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass derjenige, der mit seiner eigenen schöpferischen Energie für die Entstehung eines Werkes gesorgt hat, auch angemessen an den daraus gezogenen wirtschaftlichen Nutzen beteiligt wird.

Das Urheberrecht gilt für alle natürlichen Personen, die ihre Kreativität einsetzen, um gegenständlich oder nicht gegenständlich etwas Neues zu schaffen.

Die Regeln des deutschen Urheberrechts sind im „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“, kurz Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgeschrieben.

Die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes unterscheiden sich von den Regelungen anderer Länder, beispielsweise der USA, dadurch, dass eine nachträgliche Korrektur von Forderungen durch den Urheber möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass der Urheber auch durch Verfügung über sein Urheberrecht seine Rechtsstellung nicht verliert. Er kann seine Urheberrechte also nicht vollständig verkaufen, sondern nur Nutzungslizenzen vergeben. Weil verschiedene, neu eingeführte Werke ihren wahren Wert erst im Gebrauch zeigen, hat dieser Grundsatz eine wichtige Schutzfunktion.

Urheberrecht in der Praxis - Urheberrecht Beispiele

In den Schutzbereich des Urheberrechts gehören Werke aller Art, wenn ihr Urheber kreativ zur Entstehung beigetragen hat. Vom Urheberrecht können nicht nur greifbare Erfindungen geschützt werden, sondern auch Kunstwerke, Musikstücke oder schriftlich abgefasste Werke, aber keine bloßen Ideen. Theaterstücke oder Events können unter urheberrechtlichem Schutz stehen, wenn sie schriftlich oder durch anderweitige Dokumentation aufgezeichnet sind.

Das Urheberrecht gilt auch für Werke aus dem IT-Bereich. Texte, Fotos oder vom Seiteninhaber entwickelte Materialien von Webseiten dürfen nur mit der Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers kopiert und in anderem Zusammenhang veröffentlicht werden. Das Kopieren und Weiterverwenden von Inhalten gehört zu den im Rahmen des Urheberrechts geschützten Rechten. Ob ein schützenswertes Urheberrecht besteht, wird aufgrund von verschiedenen Kriterien ermittelt.

Entscheidend ist, dass das Werk in seiner Art einzigartig ist, von einer natürlichen Person geschaffen wurde und dass die „Schöpfungshöhe“ dafür ausreicht, als schutzwürdig eingestuft zu werden. Vom Urheberrecht ausgeschlossen bleiben deshalb rein mechanisch erzeugte Werke sowie banale, einfache Texte oder Produktfotos ohne kreativen Eigenwert. Eine Twitter-Nachricht ist im Regelfall nicht schutzwürdig, ein Blog-Beitrag, der eigene Gedanken und Sichtweisen des Autors zum Ausdruck bringt, besitzt, unabhängig davon, welchen Inhalt er enthält, Schöpfungshöhe.

Individuell entworfene Webseiten oder IT-Programme genießen Urheberrechtsschutz. Dieser Urheberrechtsschutz steht dem Urheber, also demjenigen, der das Werk selbst erstellt hat, zu. Das gilt auch dann, wenn er im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages gehandelt hat. In solchen Fällen werden Nutzungsrechte an den Besteller oder Auftraggeber übertragen. Das Urheberrecht kann auch dadurch verletzt werden, dass ein Unbefugter nicht das gesamte Werk, sondern nur wiedererkennbare Teile daraus ohne Berechtigung verwendet.

Urheberrecht - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Urheberrecht sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Das Urheberrecht in der Bundesrepublik Deutschland hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass derjenige, der mit seiner eigenen schöpferischen Energie für die Entstehung eines Werkes gesorgt hat, auch angemessen an den daraus gezogenen wirtschaftlichen Nutzen beteiligt wird.
  • Das Urheberrecht gilt für alle natürlichen Personen, die ihre Kreativität einsetzen, um gegenständlich oder nicht gegenständlich etwas Neues zu schaffen.
  • Die Regeln des deutschen Urheberrechts sind im „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“, kurz Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgeschrieben.