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Big Data - Herausforderung für den Datenschutz

Der Datenschutz im Big Data-Umfeld wird immer wichtiger, weil inzwischen nahezu jede Person irgendwo personenbezogene Daten hinterlässt.

Waren es früher nur Computerbegeisterte in sozialen Netzwerken und Internet-Shopper, die Daten preisgaben, so gibt es heute kaum noch eine Möglichkeit, ein Geschäft zu tätigen, etwas zu kaufen oder einen Versicherungsvertrag oder Mietvertrag abzuschließen, ohne dass dabei persönliche Daten aufgenommen und gespeichert werden.

Die Vorschriften über den Datenschutz sind seit langer Zeit im Bundesdatenschutzgesetz festgeschrieben. Sie schützen die Person, deren Daten vorliegen und verlangen, dass persönliche Daten nur zur vom Inhaber genehmigten Bearbeitung gespeichert werden dürfen.

Anschließend müssen sämtliche Daten gelöscht werden und stehen zu einer Big Data Analyse nicht zur Verfügung. Außerdem müssen persönliche Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt werden. Weitergabe von Daten darf nur mit Zustimmung des Berechtigten erfolgen.

Datenschutzanforderungen an Big Data-Anwendungen

Big Data-Anwendungen bedürfen einer speziellen datenschutzrechtlichen Erlaubnis. Dem Berechtigten muss dabei konkret und hinreichend genau mitgeteilt werden, wie und wofür die Daten verwendet werden sollen, damit er in der Lage ist, darüber zu entscheiden, ob er seine Erlaubnis zur Verwendung erteilen will.

In Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht können Big Data-Analysen ohne gesonderte Erlaubnis der Personen, deren Daten verwendet werden, in den Bereichen verwendet werden, in denen es öffentlichen Interessen entspricht. Strafverfolgungsbehörden, Steuerfahnder, aber auch Wissenschaftler, die Studien erstellen, profitieren bereits von datenschutzkonformer Nutzung von Big Data.

Problematisch wird die Auswertung von Big Data Analysen im Bereich der Werbeaktivitäten von Großfirmen. Gesetzliche oder vertragliche Rechtfertigungen für die Verwendung von persönlichen Daten aus dem großen Datenpool sind nicht vorhanden, so dass die Verwendung davon abhängig ist, dass die Berechtigten der Verwendung zustimmen.

Diese Zustimmung muss sich ganz konkret darauf beziehen, dass die Werbung und das Anpreisen bestimmter Güter gefördert werden. Viele Bürger sind nicht bereit, ihre persönlichen Daten zu Werbezwecken und zur Marktanalyse im Firmeninteresse zur Verfügung zu stellen.

Big Data und Datenschutz Beispiele - wie passt das zusammen?

Jede Zahlung mit der EC-Karte oder einer Kreditkarte führt dazu, dass anhand der hinterlassenen persönlichen Daten bei entsprechender Auswertung erkannt werden kann, wer sich wann wo aufgehalten hat. Aufstrebende Projekte, wie Car-Sharing oder Bike-Sharing, Bahnfahrkarten oder Parkgebühren online zu bezahlen, treiben bei aller Bequemlichkeit die tägliche Datenmenge immer mehr in die Höhe.

Die immer wieder einmal durchscheinende Absicht, Bargeldzahlungen auf längere Sicht ganz abzuschaffen, wird dazu führen, dass dann wirklich jeder aussagekräftige Daten über seinen Aufenthalt und seine Ess-, Lebens-, und Kaufgewohnheiten hinterlässt. Der gläserne Mensch kommt näher. Die wirtschaftliche Auswertung der unter Big Data zusammengefassten, unstrukturiert gesammelten Datenmengen wird für verschiedene Wettbewerber immer interessanter.

Überall dort, wo persönliche Daten oder Daten, die allein oder im Zusammenhang mit anderen Daten bei ihrer Auswertung Rückschlüsse auf eine Person zulassen, gilt das Datenschutzrecht. Das heißt, es müssten jeweils eine besondere Erlaubnis eingeholt werden.

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